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Vermittlungsvertrag

Subunternehmervermittlung

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Vermittlungs- und Provisionsvertrag

(Subunternehmervermittlung)

zwischen

Vermittler:
Andreas Scheermann
Ernst-Herrmann-Str. 17
D-92224 Amberg
Subunternehmer:

§1 Vertragsgegenstand

  1. Der Vermittler betreibt die Internetplattform www.subcontractors.eu zur Vermittlung von selbständigen Subunternehmern an Auftraggeber (Endkunden).
  2. Der Vermittler stellt dem Subunternehmer Kontakte zu Auftraggebern sowie Einsatzmöglichkeiten zur selbständigen Leistungserbringung zur Verfügung.
  3. Der Vermittler schuldet ausdrücklich keine Beschäftigung, kein Mindestauftragsvolumen und keinen Arbeitseinsatz.

§2 Selbstständigkeit

  1. Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass durch diesen Vertrag kein Arbeitsverhältnis begründet wird.
  2. Der Subunternehmer handelt als eigenständiger Unternehmer auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
  3. Der Subunternehmer:
    • bestimmt Arbeitszeit und Arbeitsweise selbst,
    • nutzt eigene Arbeitsmittel,
    • unterliegt keinen arbeitsrechtlichen Weisungen des Vermittlers,
    • trägt seine Steuern und Sozialabgaben selbst.
  4. Der Subunternehmer stellt den Vermittler von sämtlichen Forderungen von Behörden oder Sozialversicherungsträgern frei, die aus einer fehlerhaften Einordnung als Arbeitnehmer resultieren.

§3 Provision

  1. Für jede durch den Vermittler vermittelte und tatsächlich geleistete Arbeitsstunde zahlt der Subunternehmer an den Vermittler eine Provision in Höhe von:
    2,00 € pro geleisteter Arbeitsstunde (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar).
  2. Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Subunternehmer direkt oder über Dritte vergütet, sofern der Erstkontakt über den Vermittler zustande kam.
  3. Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn der Subunternehmer nach der ersten Vermittlung weiterhin für denselben Auftraggeber tätig wird.

§4 Stundennachweis

  1. Der Subunternehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich über alle Einsätze, die auf eine Vermittlung des Vermittlers zurückzuführen sind, geeignete Aufzeichnungen zu führen.
  2. Der Subunternehmer übermittelt dem Vermittler monatlich bis spätestens zum 5. Werktag des Folgemonats eine Übersicht der im Vormonat tatsächlich geleisteten Stunden.
  3. Die gemeldeten Stunden müssen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigt sein.
  4. Der Vermittler ist nicht verpflichtet, Arbeitszeiten zu kontrollieren oder zu überprüfen. Er ist berechtigt, im Rahmen der Provisionsabrechnung eine Bestätigung des Auftraggebers über die gemeldeten Stunden anzufordern.
  5. Kommt der Subunternehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, ist der Vermittler berechtigt, die Provision auf Grundlage der ihm vorliegenden Informationen angemessen zu berechnen.

§5 Abrechnung und Zahlung

  1. Der Vermittler stellt monatlich eine Provisionsrechnung.
  2. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß §288 BGB.
  4. Der Vermittler ist bei Zahlungsverzug berechtigt:
    • weitere Vermittlungen auszusetzen
    • den Zugang zur Plattform zu sperren
    • den Vertrag fristlos zu kündigen

§6 Kundenschutz / Umgehungsverbot

  1. Der Subunternehmer verpflichtet sich, vom Vermittler vorgestellte Auftraggeber nicht ohne Beteiligung des Vermittlers direkt oder indirekt zu beauftragen.
  2. Dieses Umgehungsverbot gilt während der Vertragslaufzeit sowie 24 Monate nach Vertragsende.
  3. Bei Verstoß verpflichtet sich der Subunternehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 € je Einzelfall. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§7 Haftung

  1. Der Vermittler haftet nicht für Zahlungsunfähigkeit oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers.
  2. Der Vermittler haftet nicht für Schäden aus der Tätigkeit des Subunternehmers beim Auftraggeber.
  3. Der Subunternehmer haftet selbstständig gegenüber dem Auftraggeber für seine Leistungen.

§8 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung.
  2. Er läuft auf unbestimmte Zeit.
  3. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§9 Datenschutz

Der Subunternehmer willigt ein, dass seine Unternehmens- und Kontaktdaten zum Zwecke der Vermittlung gespeichert und an Auftraggeber übermittelt werden dürfen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).


§10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermittlers.

Ort, Datum:

Unterschrift Vermittler
(Andreas Scheermann)

Unterschrift Subunternehmer
(Firmenstempel)

Hinweis

Dieser Vermittlungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen subcontractors.eu und Subunternehmern. Bitte drucken Sie den Vertrag aus, füllen Sie Ihre Firmendaten ein und senden Sie ein unterschriebenes Exemplar an uns zurück. Bei Fragen können Sie uns jederzeit unter info@personalvermittlung.eu kontaktieren.

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